1. Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Vertragsverlängerung, Kündigung

1.1. Mit der Rückgabe des ausgefüllten und unterschriebenen „Mitgliedsabo“ bietet das Mitglied (Antragender) Bodyfit (Annehmender) den Abschluss eines Vertrages an. Lehnt Bodyfit den Antrag nicht binnen 14 Tagen nach Zugang des Antrages ab, kommt der Vertrag ohne ausdrückliche Annahmeerklärung ab dem im Antrag genannten „Vertragsbeginn“ zustande. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung, ein Anspruch auf Annahme des Angebotes besteht nicht.

1.2. Der Vertrag hat, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, zunächst die im Antrag vereinbarte Laufzeit von 6 oder 12 Monaten (Mindestvertragslaufzeit). Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bzw. der nach Ziffer 2.1. verlängerten Vertragslaufzeit  durch das Mitglied oder Bodyfit gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. In diesem Fall kann der Vertrag dann vom Mitglied oder von Bodyfit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.

1.3. Während der Mindestvertragslaufzeit hat das Mitglied außerdem das Recht zur außerordentlichen Kündigung  mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende bei
(1) einem nicht nur vorübergehenden Wohnortwechsel, durch den sich die Entfernung zu dem
nächstgelegenen Studio von Bodyfit um mehr als 20 km vergrößert

oder
(2) bei andauernder schwerer Erkrankung des Mitglieds, die es ihm nicht gestattet, weiterhin Sport im Studio von Bodyfit zu betreiben.
Die Kündigung muss binnen 14 Tagen nach Kenntnis der die Kündigung begründenden Umstände erfolgen (§ 314 Abs. 3 BGB). Mit der Kündigung wegen Erkrankung ist vom Mitglied eine datierte Bescheinigung des Arztes vorzulegen, aus der sich die Art der Erkrankung, der Grund und die Dauer der Sportunfähigkeit ergeben. Bei Kündigung wegen Wohnortwechsels hat das Mitglied binnen zwei Wochen nach dem Wohnortwechsel eine Anmeldebescheinigung der jeweiligen Stadt oder
Gemeinde nachzureichen.

1.4. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur fristlosen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, der dem Beitrag von zwei Monaten entspricht oder wenn das Mitglied trotz Abmahnung schuldhaft gegen die Hausordnung verstößt. Wird dem Mitglied während der Mindestvertragslaufzeit außerordentlich, fristlos gekündigt, wird der für die restliche Mindestvertragslaufzeit zu zahlende Beitrag sofort fällig.

1.5 Die Kündigung des Vertrages bedarf in jedem Fall der Textform (§ 126 b BGB). Sie muss dauerhaft lesbar sein und die Person des Erklärenden nennen.

1.6. Die Kündigung vom Mitglied ist zu richten an Bodyfit UG (haftungsbeschränkt), Albrecht-Dürer-Str. 5, 90522 Oberasbach. Für eine  Kündigung von Bodyfit ist es ausreichend, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse des Mitglieds gerichtet ist. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist nicht deren Absendung, sondern der Zugang beim anderen Vertragsteil maßgeblich.

2. Ruhen der Mitgliedschaft:

2.1. Das Mitglied kann bei ungekündigten Vertrag während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ein Ruhen der Mitgliedschaft beantragen. Ein Ruhen ist nur für maximal 3 Monate und nur für ganze Monate möglich. Der Vertrag verlängert sich um die Dauer des Ruhens der Mitgliedschaft. Kündigt das Mitglied während des Ruhens der Mitgliedschaft, endet das Ruhen zum Ende des Monats, in dem Bodyfit die Kündigung zugegangen ist.

2.2 Hat sich der Vertrag gemäß Ziffer 1.2 nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mitglied bei ungekündigtem Vertrag ein Ruhen der Mitgliedschaft beantragen. Ein Ruhen ist dann für maximal 3 Monate im Jahr und nur für ganze Monate möglich. Kündigt das Mitglied während des Ruhens der Mitgliedschaft, endet das Ruhen zum Zeitpunkt, in dem Bodyfit die Kündigung zugegangen ist.

2.3. Der Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft ist schriftlich zu richten an die im Mitgliedsabo genannte Anschrift von Bodyfit.

2.4. Das Ruhen der Mitgliedschaft beginnt, wenn Bodyfit dem Ruhen der Mitgliedschaft nicht binnen 2 Wochen nach Zugang des Antrages widerspricht, mit dem auf den Zugang des Antrages folgenden übernächsten Monat.

2.5. Während des Ruhens der Mitgliedschaft ist eine Nutzung der Einrichtungen von Bodyfit nicht gestattet. Für die Dauer des Ruhens schuldet das Mitglied keine Beiträge.

 

3. Mitgliedskarte:
3.1.Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss eine nicht auf andere Personen übertragbare Mitgliedskarte/-chip, die sorgsam aufzubewahren, in den Räumen von Bodyfit mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen ist. Der Verlust der Mitgliedskarte/-chip ist unverzüglich anzuzeigen.
3.2.Für die Ausstellung einer Ersatzmitgliedskarte/-chip wird eine Gebühr von 10€ erhoben, deren Höhe sich nach der Pauschale bemisst, die für Neuausstellungen von Mitgliedskarten zu diesem Zeitpunkt verlangt werden.
3.3. Bei schuldhaftem Missbrauch der Mitgliedskarte/-chip verpflichtet sich das Mitglied, unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs für jeden Fall des Missbrauchs, zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 250,00 €.

 

4. Mitgliedsbeiträge:
4.1.Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt unbar durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des Kontos bei Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge zu sorgen, Bodyfit eine Einzugsermächtigung für das bezogene Konto zu erteilen und jede Änderung der Bankverbindung mitzuteilen. Können zwei Monatsbeiträge wegen Rücklastschriften nicht vom Konto eingezogen werden, so erlischt die Verpflichtung von Bodyfit, die Mitgliedsbeiträge im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Bezahlung hat dann durch Überweisung zu erfolgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der SEPA Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds, sofern nicht durch die Bodyfit verursacht.

4.2. Die einmaligen Kosten und der Gesamtbeitrag für die im Antrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit sind zum vereinbarten Vertragsbeginn zur Zahlung fällig.
4.3. Dem Mitglied wird gestattet, die Mitgliedsbeiträge für die Mindestvertragslaufzeit in monatlichen Raten, jeweils monatlich im Voraus zum Ersten oder 15. des Monats durch Bankeinzug zu bezahlen.
4.4.
 Kommt das Mitglied während der im Antrag vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit zwei Raten nach Ziffer 4.3 in Verzug, ist der Gesamtbeitrag für die Restlaufzeit, zzgl. Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung und Bankgebühren in voller Höhe wieder sofort zur Zahlung fällig und mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis offen, dass Bodyfit durch den Zahlungsverzug kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4.5. Hat sich der Vertrag mangels Kündigung gemäß Ziffer 1.2 auf unbestimmte Zeit verlängert, ist der monatliche Mitgliedsbeitrag jeweils monatlich im Voraus zum ersten oder 15. des Monats fällig und zu bezahlen.


4.6.
 Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages in Verzug, so ist ihm bis zur vollständigen Zahlung der vertraglich geschuldeten Beiträge untersagt, die Einrichtung von Bodyfit zu nutzen. § 537 BGB gilt entsprechend.

5. Verkehrssicherungspflicht, Haftung
5.1.Das Mitglied hat keinen Anspruch auf ständige Anwesenheit von Personal in den Studios.
5.2.Bodyfit haftet, mit Ausnahme bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bodyfit übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände.

 

6. Schlussbestimmungen
6.1.Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Bodyfit. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
6.2.Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Klausel zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Form nahe kommt.

 

Stand 09/2022